Liebe Freund*innen der Stiftung Perspektive Wohnen,
In diesem Newsletter lesen Sie:
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Herzliche Grüße, Ihr Team der Stiftung Perspektive Wohnen
1) Wie sieht ein erstes Beratungsgespräch aus?
Die Beratungsgespräche mit den Mitarbeiter*innen der Stiftung Perspektive Wohnen können alle Menschen in Anspruch nehmen, die von Wohnungsnot bedroht oder bereits in einer konkreten Notsituation sind. Diese Beratungsleistung ist kostenlos.
In einem ersten Gespräch werden zunächst einmal die Gründe für die Kontaktaufnahme zu unserer Stiftung erörtert. Diese können vielfältig sein:
Gemeinsam mit den Klient*innen wird erörtert, wie der künftige Wohnraum beschaffen sein sollte und welche Maßnahmen bisher bereits ergriffen wurden, um eine neue Wohnung zu finden. Welche Erfahrungen wurden dabei gemacht und was lässt sich daraus für die weitere Suche ableiten?
Welche Kontakte gibt es bereits zu Ämtern und Einrichtungen, die ggf. bei der Wohnungssuche unterstützen können? Wurden hier bereits alle möglichen Optionen ausgeschöpft?
Gesicherte Mieteinnahmen haben für viele Vermieter*innen höchste Priorität. Deshalb ist eine vermeintlich nicht sichere Finanzierung der Wohnung häufig ein Hemmschuh beim Zustandekommen von Mietverträgen – insbesondere dann, wenn die potenziellen Mieter*innen Sozialleistungen empfangen.
Hier kommt die Stiftung Perspektive Wohnen ins Spiel: Ist passender Wohnraum gefunden, kann – sofern sich der/die Vermieter*in dazu bereit erklärt – die Stiftung als Zwischenmieterin fungieren. Die Stiftung wird mit allen Rechten und Pflichten Mieterin der Wohnung und vermietet diese an die von ihr begleiteten Menschen unter.
2) Welche Rolle übernimmt die Stiftung Perspektive Wohnen?
Die Stiftung Perspektive Wohnen besitzt eigene Wohnungen und Häuser und vermietet diese an Klient*innen weiter. Da der Bestand aber bei weitem nicht ausreicht, um den riesigen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, ist sie ständig auf der Suche nach neuem Wohnraum – ob zum Kauf oder zur Miete.
Als Mieterin ist die Stiftung zuverlässige Ansprechpartnerin für sozial engagierte Eigentümer*innen und übernimmt ihrerseits das Risiko der Vermietung und sichert Zeiten des Leerstands ab. Sie betreut die angemieteten Wohnungen und Häuser. Die Eigentümer*innen profitieren dauerhaft von finanzieller Sicherheit.
Trotzdem wird die Stiftung bei weitem nicht allen Klient*innen ein Wohnungsangebot machen können und motiviert daher zur Eigeninitiative. Wichtig ist, dass die Klient*innen selbst aktiv werden und nach geeigneten Wohnungen suchen. Haben sie dann eine in Frage kommende Wohnung gefunden, so kann die Stiftung eventuell über die oben beschriebene Konstellation als Zwischenmieterin fungieren und es kommt im besten Fall zum Abschluss eines Mietvertrages. Hier unterstützen die Mitarbeiter*innen bei allen Belangen – von der Beantragung der Mietkostenübernahme bis zur Übergabe des Wohnraums an die Mieter*innen.
Darüber hinaus begleiten die Mitarbeiter*innen der Stiftung den Kontakt zu Behörden oder anderen Einrichtungen. Sie sichten gemeinsam mit den Klient*innen deren Unterlagen und vernetzen die Klient*innen, je nach Lebenssituation, mit anderen Einrichtungen oder halten den direkten Kontakt mit den involvierten Ämtern.
Es gilt zu beachten, dass die Stiftung kein Rechtsbeistand ist und dementsprechend auch keine Rechtsberatung vornehmen darf.
3) Eine Spende der besonderen Art?
Die evangelische Johannesgemeinde in Hofheim spendete im Mai 2021 über 400,- Euro aus einer Kollekte für die Arbeit der Stiftung.
Da die Stiftung auf finanzielle Zuwendungen jedweder Art angewiesen ist, um Personal- und Verwaltungskosten sowie vereinzelt Wohnungsrenovierungen zu finanzieren, wurde dieser großzügige Betrag dankbar angenommen!
4) Die Stiftung Perspektive Wohnen auf der Homepage des Dekanats Kronberg
Das evangelische Dekanat Kronberg berichtet auf seiner Homepage über Projekte, die sich auf unterschiedlichste Weise in den Dienst der Menschen stellen und sozial engagieren. Stiftung Perspektive Wohnen Spendenkonto
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